Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, treffen fast jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Kleine Webseiten ebenso wie große Online Shops. In fast allen Bereichen des Datenschutzrechts gibt es Neuregelungen. Einige sind einfach umzusetzen, andere sind hingegen sehr komplex. Sind Sie und Ihre Webseite auf die DSGVO ab dem 25.05.2018 vorbereitet? Oder sind Sie eventuell gar nicht betroffen? Wir stellen Ihnen die richtigen Fragen.
Verarbeiten Sie personenbezogene Daten auf Ihrer Webseite?
Schon die IP-Adresse gehört zu den personenbezogene Daten. Somit ist hier jeder Betreiber einer Webseite betroffen. Des Weiteren zählen auch E-Mail Adressen und Namen zu den personenbezogenen Daten. Weiter geht es bei der Versendung von Newslettern, Werbemails und Nutzer-Tracking.
Ist Ihre Datenschutzerklärung aktuell, vollständig und verständlich geschrieben?
Jede Webseite eine neue Datenschutzerklärung, die den Vorgaben der DSGVO entspricht.
Ist Ihre Seite mit SSL verschlüsselt?
Nach der DSGVO dürfen keine Formulare im Internet unverschlüsselt übertragen werden. Somit ist eine SSL-Verschlüsselung kaum umgehbar.
Holen Sie sich vor der Absendung des Kontaktformulars ein Einverständnis zur Verarbeitung der Daten?
Die Nutzer sollen aktiv auf den Datenschutz hingewiesen werden, wenn Sie personenbezogene Daten an sie übermitteln.
Versenden Sie Ihren Newsletter DSGVO konform?
Für den Versand von Newslettern benötigen Sie u.A. die aktive Einwilligung der Nutzer per Double-Opt-In Verfahren.
Nutzen Sie Google Analytics DSGVO konform?
Google Analytics hat in der Vergangenheit schon öfter Schwierigkeiten bereitet. Doch auch nach der DSGVO kann Google Analytics weiterhin genutzt werden. Hierzu muss es jedoch richtig eingebunden und alle nötigen Maßnahmen umgesetzt werden.
Wissen Sie, mit wem Sie für Ihre Webseite ADVs abschließen müssen?
Ihre Webseite liegt bei einem Hoster – hier fängt die Verarbeitung personenbezogener Daten an. Vermutlich setzen Sie noch weitere externe Dienstleister wie Google Analytics ein. Die Nutzung muss über jeweils einen Vertrag mit dem jeweiligen Dienstleister geregelt werden.
Erheben Sie offline Daten?
Wann immer Sie personenbezogene Daten erheben / speichern / verarbeiten müsste ggf. gehandelt werden – es gelten offline die gleichen Regeln, auch wenn die Gefahr einer Abmahnung im Falle von Verstößen vermutlich gering ist. Für bestimmte Branchen gibt es besondere Regeln. Falls Sie sensible Daten verarbeiten, führt kein Weg an einer professionellen Beratung durch einen Anwalt vorbei.
Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen, die in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen oder zu einer Datenschutz-Folgeabschätzung nach Artikel 35 DSGVO verpflichtet sind, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Haben Sie ein Verarbeitungsvezeichnis?
Irrglaube: Sie benötigen ein Verarbeitungsverzeichnis, wenn Sie mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und wenn Sie besondere Datenkategorien verarbeiten.
Nahezu jedes Unternehmen benötigt ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ nach Art. 30 DSGVO.
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